
Zum 01. Februar 2021 wird der Unterlagenbereich für die Unterlagencodierung E017 – „Ausfuhrbescheinigung, ausgestellt von den zuständigen Behörden eines Drittlandes“ korrigiert. Bislang mussten Sie diese Codierung im Unterlagenbereich (auch Bescheinigungsbereich) 2 anmelden. Künftig muss der Unterlagenbereich 1 ausgewählt werden.
Korrigieren Sie Ihre Vorlagen in Ihrer Software entsprechend, um unnötige Fehlermeldungen zu vermeiden. Die technische Zuordnung zum neuen Unterlagenbereich erfolgt durch Ihren Softwareanbieter.
Quelle: Informationstechnikzentrum Bund (www.zoll.de)